Annahmebedingungen

Um die Wiederverwertung gewährleisten zu können, muss der zu sortierende Abfall folgende Eigenschaften haben:

  • Die Sortierfähigkeit des Materials muss gegeben sein,  d.h. der Abfall darf nicht vorbehandelt sein ( z.B. durch verpressen ).
  • Für Inhaltsstoffe von Baustellenabfällen, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen und Sperrmüll gelten die Aussagen des Positiv - bzw. Negativkataloges.
  • Die Mengenerfassung, erfolgt nach Tonnen auf der geeichten Fahrzeugwaage der Heidemann Recycling GmbH. Sollte nach dem Abkippen erkennbar sein, dass umweltgefährdende Stoffen (Sonderabfälle) im Material enthalten sind, hat der Anlieferer umgehend für die Abholung und Entsorgung zu sorgen. Alternativ stellt KWS die entstehenden Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung dem Anlieferer in Rechnung. Die uneingeschränkte Haftung für Folgeschäden ist damit nicht ausgeschlossen. Die Einteilung obliegt unserem Annahmepersonal gegen Bestätigung auf dem Lieferschein durch den Fahrer des anliefernden Fahrzeugs.
  • Weiterhin gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die nachfolgend aufgeführten Stoffe können in Baustellenabfällen, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen und Sperrmüll oder in anderen angelieferten Abfällen enthalten sein:


  • Verpackungsmaterial aus Papier und Pappe
  • Verpackungsmaterial aus Folie
  • Altholz aller Art (kein imprägniertes Holz)
  • Altpapier
  • Bauschutt / Betonreste
  • Keramikabfälle
  • Glasabfälle
  • Eisenschrott aller Art
  • NE-Metallschrott aller Art
  • Kabelabfälle
  • Haushaltselektrogeräte
  • Leeremballagen
  • Kunststoffe
  • Tapetenreste
  • entleerte Eimer
  • Kunststofffensterrahmen mit und ohne Glasreste
  • Gasbeton (Ytong)

Die nachfolgend aufgeführten Stoffe dürfen nicht in Baustellenabfällen, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen und Sperrmüll oder in anderen angelieferten Abfällen enthalten sein:


  • Organische Abfälle wie Nahrungsmittel oder Laub
  • Krankenhausabfälle
  • Flüssige Abfälle
  • Stäube aller Art
  • Asbesthaltige Materialien
  • Windeln
  • Farben
  • Mineralfaserabfälle
  • Farbeimer mit Inhalt oder Restanhaftung
  • HBCD-haltige Abfälle
  • Kühlschränke
Sonderabfälle

  • Ölhaltige Betriebsmittel
  • Gebinde mit chemischen Restinhalten
  • Leim und Klebemittel

Positiv-Katalog

Die nachfolgend aufgeführten Stoffe können in Baustellenabfällen, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen und Sperrmüll oder in anderen angelieferten Abfällen enthalten sein:


  • Verpackungsmaterial aus Papier und Pappe
  • Verpackungsmaterial aus Folie
  • Altholz aller Art (kein imprägniertes Holz)
  • Altpapier
  • Bauschutt / Betonreste
  • Keramikabfälle
  • Glasabfälle
  • Eisenschrott aller Art
  • NE-Metallschrott aller Art
  • Kabelabfälle
  • Haushaltselektrogeräte
  • Leeremballagen
  • Kunststoffe
  • Tapetenreste
  • entleerte Eimer
  • Kunststofffensterrahmen mit und ohne Glasreste
  • Gasbeton (Ytong)

Negativ-Katalog

Die nachfolgend aufgeführten Stoffe dürfen nicht in Baustellenabfällen, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen und Sperrmüll oder in anderen angelieferten Abfällen enthalten sein:


  • Organische Abfälle wie Nahrungsmittel oder Laub
  • Krankenhausabfälle
  • Flüssige Abfälle
  • Stäube aller Art
  • Asbesthaltige Materialien
  • Windeln
  • Farben
  • Mineralfaserabfälle
  • Farbeimer mit Inhalt oder Restanhaftung
  • HBCD-haltige Abfälle
  • Kühlschränke
Sonderabfälle

  • Ölhaltige Betriebsmittel
  • Gebinde mit chemischen Restinhalten
  • Leim und Klebemittel

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