Taubenkotsanierung

Bei Leerstand kommt es häufig vor, dass sich Tauben in alten Gebäuden einnisten. Die Folgen sind Dreck durch Taubenkot und Kadaver, verbunden mit entsprechenden Gesundheitsgefahren.

Unser Personal kann auch hier behilflich sein und arbeitet streng nach den Vorschriften der technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 524 in Verbindung mit der Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung, herausgegeben in der berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) 892.